Corona Erwerbsersatz bei massiven Umsatzeinbussen

09. November 2020

Selbständigerwerbende und Betriebsinhaber, die in ihrem Betrieb ab dem 17. September 2020 eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent und zugleich einen Erwerbsausfall erlitten haben, haben Anspruch auf Corona Erwerbsersatz.

Die Corona-Pandemie macht auch vielen Firmen und Selbständigerwerbenden wirtschaftliche Probleme. Der Bundesrat hat deshalb bereits vielfältige Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Neu erhalten auch Selbständigerwerbende und Betriebsinhaber, die von massiven Umsatzeinbussen betroffen sind, gezielte Hilfe. Beträgt die monatliche Umsatzeinbusse mindestens 55 Prozent und liegt gleichzeitig ein Erwerbsausfall vor, besteht rückwirkend seit dem 17. September 2020 ein Anspruch auf Entschädigung.

Daneben können weiterhin Corona Erwerbsersatzentschädigungen bei Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, Quarantäne und fehlender Kinderbetreuung ausgerichtet werden.

Weitere Informationen, ein Merkblatt und digitale Anmeldeformulare zum Thema Corona Erwerbsersatzentschädigung finden Sie unter www.aksz.ch/coronavirus

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